Autor: Florian Wurfbaum
Bereits zwei Jahre nach dem überaus erfolgreichen ersten Teil wurde dem Publikum 1989 ein weiteres actionreiches Abenteuer des ungleichen Cop-Duos präsentiert. Bei diesem enormen Tempo, die die Macher mit der Veröffentlichung der Fortsetzung an den Tag gelegt haben, war bei den Fans berechtigterweise die Angst groß, hier nur einen lahmen Abklatsch des Vorgängers serviert zu bekommen. Doch es stellte sich bereits nach wenigen Minuten heraus, dass das bewährte Produktions-Team des ersten Teils, die Zweifel gekonnt und ungemein unterhaltsam beiseite schießen. Und die Tatsache das dies hervorragend funktioniert, verwundert um so mehr, wenn man bedenkt, das sich die Macher hierbei bei dem typischen Genre-Regeln einer Action-Fortsetzung – „höher, weiter, schneller“ – bedient haben.
Zum Inhalt: Diesmal werden Riggs (Mel Gibson) und Mutaugh (Danny Glover) nach einer missglückten Verfolgungsjagd beauftragt, den kleinen Buchhalter Leo Getz (Joe Pesci) bis zu dessen Gerichtsaussage zu beschützen. Der anfangs belanglos wirkende Fall, stellt sich als äußerst gefährlich heraus, da Getz für ein skrupelloses Drogen-Syndikat Geldwäsche im großen Stil betrieben hat und die Gangster nun nach dessen Leben trachten. Die Ermittlungen des ungleichen Duos führen mitten in die südafrikanische Botschaft, was die Sache deutlich erschwert, da die rassistischen Drahtzieher als Diplomaten Immunität genießen.
Gemeinsam mit den neu hinzugestoßenen Drehbuchautor Jeffrey Boam führen Franchise-Erfinder Richard Donner und Shane Black mit „Lethal Weapon 2“ die Story und Charaktere der vierteiligen Action-Reihe glaubhaft weiter. Zur Abwechslung wird diesmal mit Riggs Liaison ein Hauch Romantik eingestreut. Zudem gewinnt Teil 2 mit der Hinzunahme der Figur Leo Getz, gegenüber des überwiegend ernsten Erstlings, deutlich an Humor. Des Weiteren greift das Franchise mit der Wahl der südafrikanischen, rassistischen Schurken erstmals ein zeitaktuelles, weltpolitisches Thema auf und bezieht hierzu Stellung. Zwar entwicklt die Fortsetzung dabei bereits ihre genretypische Formelhaftigkeit. Allerdings mit den hinzugefügten Humor- und Romantik-Zutaten und dem Vorteil, sich nicht mit den Charaktereigenschaften der beiden tragenden Hauptprotagonisten aufhalten zu müssen, vermag „Brennpunkt L.A.“ wesentlich witziger und temporeicher, als der ernsthaftere und tiefgehendere Vorgänger, zu unterhalten.
Regisseur Richard Donner verfahrt inszenatorisch nach dem genretypischen Sequel-Gesetz „spektakulärer, temporeicher, blutiger“. So präsentiert der Franchise-Mastermind den Fans von Beginn an ein Adrenalin treibendes Action-Feuerwerk, dass in seiner Rasanz und Unterhaltsamkeit selbst aus heutiger Sicht, den meisten aktuell gebotenen Genre-Vertretern haushoch überlegen ist. Da die Zerstörungsorgie vor Einfallsreichtum und technisch brillant umgesetzter Action-Szenen, die alle elementaren Genre-Zutaten wie Verfolgungsjagden, Faustkämpfen und Heftigen Schusswechseln enthalten, nur so strotzt und somit den Zuschauer förmlich in den Sessel presst. Der erstklassige Soundtrack von Michael Kamen, Eric Clapton und David Sandborn rundet musikalisch die Action-Granate nahezu perfekt ab und toppt qualitativ sogar den bereits ebenfalls famosem Score des Erstlings.
Zusammengehalten und letztendlich einzigartig macht das Bombast-Spektakel, das ungemein spielfreudige und fantastisch agierende Hauptdarsteller-Gespann. Die Chemie von Gibson und Glover wirkt auch in ihrem zweiten Einsatz unverbraucht und zudem erfrischend witzig. So dass der Betrachter über die komplette Laufzeit mit den ungleichen Cops mitfiebert und überaus gut gelaunt zufrieden gestellt wird. Als genialer Schachzug erweist sich die Hinzunahme des von Joe Pesci großartig hysterisch dargestellten Sidekicks Leo Getz, dessen Figur das künftige Trio exzellent ergänzt und den Spassfaktor des Franchise deutlich erhöht. Einzig den südafrikanischen Bösewichtern fehlt es ein wenig an der Ausstrahlung eines Gary Busey. Jedoch ist dies zu verschmerzen, da den Schurken Dank dem äußerst effizienten Cop-Duos, sowieso nur eine begrenzte Haltbarkeit beschieden ist.
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